Jugendschutz·

50.000 Euro Strafe bei Verstoß gegen Jugendschutzvorgaben – so verhinderst du Bußgeldbescheide

Erfahre, warum das Jugendschutzgesetz bei Verstößen Bußgelder bis zu 50.000 Euro vorsieht, welche Pflichten Händler erfüllen müssen und wie KJM-konforme Altersverifikation dabei hilft.

Wer im digitalen Handel Jugendschutzauflagen ignoriert, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 Euro nach § 28 Jugendschutzgesetz – und im Telemedienbereich sogar bis zu 500.000 Euro gemäß § 24 JMStV. Für Betreiber von Online-Shops, Streaming-Angeboten oder Community-Plattformen sind rechtssichere Alters- und Identitätsprüfungen deshalb keine Kür, sondern Pflichtprogramm.

Rechtslage: So schnell greift das Bußgeld

  • Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 28 erlaubt Behörden Geldbußen bis zu 50.000 Euro, wenn z. B. Alkohol, Tabak, Filme oder Spiele ohne Alterskontrolle abgegeben werden.
  • Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) § 24 sieht für Verstöße in Telemedien (Webshops, Apps, Streaming, UGC-Plattformen) sogar Geldbußen bis zu 500.000 Euro vor.
  • Zuständig sind je nach Fall kommunale Ordnungsbehörden, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sowie die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Sie prüfen regelmäßig Shop-Angebote, Streaming-Plattformen und Games-Communities – häufig ausgelöst durch Beschwerden von Verbraucherschützern oder Eltern.

Typische Risikofaktoren im Onlinehandel

  • Check-out ohne Ident- oder Altersprüfung: Reine Checkboxen ("Ich bin 18") gelten nicht als wirksamer Altersnachweis und führen schnell zum Bußgeldbescheid.
  • Fehlende Inhaltsklassifizierung: Produktbeschreibungen, Werbemittel oder Livestreams ohne deutlich sichtbare FSK-/USK-Kennzeichnung gelten als Verletzung der Informationspflicht.
  • On-Demand-Inhalte ohne Zeit- bzw. Altersfilter: Filme, Games oder Lootboxen, die rund um die Uhr erreichbar sind, brauchen technische Schutzkonzepte wie Daytime-Blocking oder Closed-User-Groups.
  • Marktplatz-Angebote von Drittanbietern: Plattformbetreiber haften mit, wenn Händler auf ihrem Marktplatz jugendgefährdende Waren ohne Schutzmechanismus anbieten.
  • Jugendschutzbeauftragte fehlen: Anbieter mit entwicklungsbeeinträchtigenden oder jugendgefährdenden Inhalten müssen eine fachkundige Ansprechperson benennen – sonst droht ein weiteres Bußgeld.

Was Behörden fordern: KJM-konforme Schutzkonzepte

Jugendschutzaufsichten orientieren sich an den von der KJM anerkannten Konzepten. Entscheidend sind:

  • Verlässliche Altersverifikation (AVS) mit Ausweis-Scan, Datenbankabgleich oder qualifizierter Videoident-Prüfung.
  • Liveness- und Face-Match-Prüfungen, um Identitätsbetrug zu verhindern.
  • Geschlossene Benutzergruppen (GBG) mit eindeutiger Registrierung und rollenbasiertem Rechte-Management.
  • Kontinuierliche Risikoanalysen: Anbieter müssen dokumentieren, wie sie neue Inhalte, Features oder Partner integrativ bewerten.
  • Transparente Dokumentation gegenüber BzKJ oder Landesmedienanstalten, inklusive Audit-Trails und Compliance-Reportings.

Ohne solche Bausteine gelten Systeme als unsicher – und die Behörden können Shop-Betreibern binnen weniger Wochen ein teures Bußgeld zustellen.

5 Sofortmaßnahmen gegen die 50.000-Euro-Falle

  1. Bestandsaufnahme starten: Alle Touchpoints (Website, App, Marktplatz, Versand) auf Jugendschutzlücken prüfen und dokumentieren.
  2. Altersverifikation modernisieren: Checkbox- oder Postident-Prozesse ersetzen und ein KJM-anerkanntes AVS integrieren.
  3. Content-Governance definieren: Verbindliche Workflows für Produkttexte, Bilder, Livestreams und Community-Posts aufsetzen.
  4. Jugendschutzbeauftragte benennen: Interne Fachperson schulen oder extern beauftragen und auf allen Kanälen kommunizieren.
  5. Monitoring & Reporting etablieren: Bußgeldrisiken senken, indem Logdaten, Prüfungen und Maßnahmen revisionssicher archiviert werden.

Praxis-Tipp: Digitale Altersverifikation mit OneGuard

OneGuard stellt ein vollständig digitales Altersverifikationssystem bereit, das Ausweis-Scan, Biometrie, Liveness Detection und API-Integration kombiniert. Händler reduzieren damit nicht nur das Bußgeldrisiko, sondern beschleunigen Onboarding-Prozesse, verkürzen Bestellstrecken und behalten dank Audit-Dashboards ihre Jugendschutzreportings im Griff.

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