Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen OneGuard GmbH, Geschäftsführer: Lukas Deward, Welserstraße 3, 87463 Dietmannsried, lukas@oneguard.app (im Folgenden „OneGuard“ oder „wir“ genannt) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden „Kunde“ oder „Shop-Betreiber“ genannt).
2. Leistungsbeschreibung und Leistungsgrenzen
OneGuard bietet Identitäts- und Altersverifikationsdienste für Online-Shops & Entwickler an. Die Leistung umfasst die Bereitstellung einer API (Application Programming Interface) oder die Nutzung einer Shopify App zur Integration der Identitätsprüfung in Shopsystemen sowie optional buchbare Support-Pakete. OneGuard übernimmt keine Garantie für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte oder Angebote des Kunden. Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen (z. B. Jugendschutz, Datenschutz) liegt ausschließlich beim Kunden. OneGuard erbringt die Verifikationsleistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik. Aufgrund technischer und tatsächlicher Gegebenheiten kann eine hundertprozentige Richtigkeit oder Verfügbarkeit der Verifikationen nicht gewährleistet werden. Wartungsarbeiten, technische Störungen sowie vorübergehende Einschränkungen der Verfügbarkeit können auftreten. Die Haftung von OneGuard richtet sich ausschließlich nach Ziffer 9 dieser AGB.
3. Registrierung und Vertragsschluss
Die Nutzung von OneGuard setzt eine Registrierung des Kunden voraus. Nach erfolgreicher Registrierung und Annahme dieser AGB kann der Kunde die Dienste von OneGuard kostenpflichtig nutzen. Die aktuelle Preisliste ist unter folgendem Link abrufbar: [Link zur Preisliste].
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt pro Transaktion, gemäß der aktuellen Preisliste. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich OneGuard vor, den Zugang zum Dienst zu sperren. Eine Mahngebühr oder Verzugszinsen können nach den gesetzlichen Regelungen erhoben werden.
5. Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sicher aufzubewahren und Dritten keinen Zugriff zu gewähren. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste von OneGuard nicht für illegale Zwecke oder zur Verbreitung illegaler Inhalte zu verwenden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einbindung und korrekte Nutzung der API. Der Kunde ist verpflichtet, seine Endkunden über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch OneGuard zu informieren und erforderliche Einwilligungen einzuholen.
7. Nutzungseinschränkungen und Sanktionen
OneGuard ist berechtigt, den Zugang zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde gegen diese AGB, geltendes Recht oder behördliche Auflagen verstößt. OneGuard kann API-Keys deaktivieren oder einschränken, wenn der Kunde missbräuchlich oder übermäßig viele Anfragen stellt.
8. Schadloshaltung
Der Kunde stellt OneGuard von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung des Dienstes durch den Kunden entstehen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Datenschutz-, Urheberrechts-, Jugendschutz- oder Wettbewerbsrecht.
9. Haftung
OneGuard haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet OneGuard lediglich bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Falle einer einfachen fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von OneGuard auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. OneGuard haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Vermögensschäden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. OneGuard übernimmt keine Gewähr dafür, dass Verifikationen in jedem Einzelfall fehlerfrei erfolgen oder der Dienst jederzeit ohne Unterbrechung verfügbar ist. Die Haftung für Schäden aus fehlerhaften Verifikationen oder vorübergehenden Systemausfällen richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen dieser Ziffer 9. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
10. Rechte an Inhalten und Software
Alle Rechte an der von OneGuard bereitgestellten Software, APIs, Inhalten und Designs verbleiben ausschließlich bei OneGuard. Kunden erhalten ein einfaches, nicht übertragbares und nicht exklusives Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige Formen der Manipulation sind untersagt.
11. Verfügbarkeit und Wartung
OneGuard strebt eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes an, garantiert jedoch keine unterbrechungsfreie Nutzung. Wartungsarbeiten oder technische Ausfälle können die Erreichbarkeit vorübergehend einschränken. Ein Anspruch auf bestimmte Verfügbarkeiten besteht nicht.
12. Datenschutz und Datenverarbeitung
OneGuard verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Datenübertragungen in Drittländer (z. B. USA) erfolgen nur mit Einwilligung der betroffenen Person und ausschließlich zur Durchführung der Verifikation. Nach Abschluss der Verarbeitung werden Bilddaten gelöscht. Die Nutzer können selbst entscheiden ob sie einer Datenübertragung and Shops zustimmen oder nicht. Nach Vertragsende werden alle personenbezogenen Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
13. Exportkontroll- und Compliance-Hinweise
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Nutzung von OneGuard nicht gegen geltende Exportkontrollgesetze, Sanktionen oder sonstige rechtliche Bestimmungen verstößt.
14. Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse von OneGuard (z. B. API-Keys, technische Dokumentationen, Preisstrukturen) nicht an Dritte weiterzugeben oder unbefugt zu verwenden.
15. Änderungen der AGB
OneGuard behält sich vor, diese AGB zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. technische Weiterentwicklungen, Änderungen der Rechtslage oder Erweiterung der Leistungen). Geplante Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. OneGuard wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von OneGuard. Die Vereinbarung des Gerichtsstands richtet sich nach den Voraussetzungen des §38 ZPO.
18. Ausschluss des UN-Kaufrechts
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
19. Schlichtung
Für alle Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag muss vor Beschreiten des ordentlichen Rechtswegs ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Dies gilt auch für Rechtsstreitigkeiten über die Gültigkeit dieses Vertrags und dieser Schlichtungsvereinbarung selbst. Der Schlichter soll einschlägige Erfahrungen mit den strittigen Sach- und/oder Rechtsfragen haben, die den Meinungsverschiedenheiten und/oder Rechtsstreitigkeiten zugrunde liegen. Einigen sich die Parteien nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung des einen Teils beim anderen Teil auf die Person des Schlichters, wird der Schlichter auf Antrag einer Vertragspartei von der Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern benannt. Die Parteien sind verpflichtet, mit dem Schlichter einen Dienstvertrag abzuschließen, in dem die Vergütung des Schlichters festgelegt wird, sofern keine abweichende Vergütungsregelung zwischen den Parteien getroffen wurde.