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BGH-Urteil I ZR 106/25: Altersverifikation auch für leere Ersatztanks und Pods von E-Zigaretten

BGH-Urteil I ZR 106/25: Leere Ersatztanks für E-Zigaretten dürfen online nur mit Altersprüfung verkauft werden. Was Händler jetzt tun müssen.
Lukas Deward

Lukas Deward

Geschäftsführer, OneGuard GmbH

Der Bundesgerichtshof hat am 11. März 2026 entschieden, dass Online-Händler auch beim Verkauf leerer Ersatztanks für E-Zigaretten das Alter prüfen müssen (Az. I ZR 106/25). Unbefüllte Tanks sind „Behältnisse" im Sinne von § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG. Wer sie ohne Altersprüfung anbietet oder versendet, handelt wettbewerbswidrig und riskiert Abmahnung, Unterlassungsklage und Bußgeld.

Was der BGH entschieden hat

Der Sachverhalt

Zwei Unternehmen aus dem E-Zigaretten-Handel standen sich gegenüber. Die Klägerin verkauft E-Zigaretten, Zubehör und Ersatzteile online und stationär. Die Beklagte vertreibt Ersatzteile und Zubehör online, unter anderem über Amazon. Im Juni 2023 bot sie dort einen unbefüllten Ersatztank für ein bestimmtes E-Zigaretten-Modell an. Die Klägerin gab eine Testbestellung auf. Weder bei der Bestellung noch bei der Zustellung per Post wurde das Alter geprüft. Das Landgericht Bochum (Urteil vom 16.01.2024, 12 O 66/23) gab der Klage im Wesentlichen statt, das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 03.04.2025, 4 U 29/24) bestätigte das weitgehend, wies aber die Ansprüche auf Auskunft über den Gewinn und auf Erstattung der Abmahnkosten ab. Beide Seiten gingen in Revision. Den Verfahrensgang dokumentiert der Verkündungshinweis des BGH.

Die Entscheidung

Der BGH wies die Revision der Beklagten zurück. Die Klägerin erhält Unterlassung, Auskunft über den Umfang der Verstöße und die Erstattung ihrer Abmahnkosten. Abgelehnt wurde nur die Auskunft über den erzielten Gewinn: Bei Verstößen gegen allgemeine Verhaltenspflichten im Wettbewerb kann kein Gewinn herausverlangt werden. Über den Fall berichteten unter anderem LTO und beck-aktuell.

Die Begründung

§ 10 Abs. 3 JuSchG verbietet, Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse „und deren Behältnisse" Kindern und Jugendlichen im Versandhandel anzubieten oder an sie abzugeben. Absatz 4 erstreckt das auf nikotinfreie Erzeugnisse wie E-Zigaretten und E-Shishas und ebenfalls auf deren Behältnisse. Nach Wortlaut und Schutzzweck erfasst der Begriff „Behältnis" auch unbefüllte Behältnisse. Ersatztanks sind allein dazu bestimmt und geeignet, mit E-Liquid in einer E-Zigarette verwendet zu werden. Deshalb bergen sie auch leer eine Gesundheitsgefahr für Minderjährige. Auf die Legaldefinitionen des Tabakerzeugnisrechts, mit denen das OLG Hamm noch gearbeitet hatte, kam es dem BGH nicht an.

Die Jugendschutzvorschriften sind Marktverhaltensregelungen. Ihre Verletzung ist eine unlautere geschäftliche Handlung nach § 3 Abs. 1 und § 3a UWG. Damit können Mitbewerber den Verstoß abmahnen und auf Unterlassung klagen.

Was das für Shop- und Amazon-Händler bedeutet

Sortiment prüfen

Das Urteil betrifft ausdrücklich unbefüllte Ersatztanks. Die Begründung stellt auf den Behältnischarakter ab: ein Teil, das dazu bestimmt ist, E-Liquid aufzunehmen. Nach dieser Logik fallen auch leere Pods und Cartridges darunter, denn sie sind nichts anderes als kleinere Liquid-Behältnisse. Komplette E-Zigaretten und E-Shishas sind ohnehin direkt von § 10 Abs. 4 JuSchG erfasst.

Nicht entschieden hat der BGH, wie Coils, Akkuträger, Mundstücke oder Ladekabel einzuordnen sind. Sie sind keine Behältnisse. Das OLG Hamm hatte den Begriff „elektronische Zigarette" allerdings nach der EU-Tabakrichtlinie ausgelegt, die jeden Bestandteil des Produkts einschließt. Wer solche Komponenten ohne Altersprüfung verkauft, bewegt sich in einer Grauzone. Sinnvoll ist, alle Geräte und alle Liquid-Behältnisse der Altersprüfung zu unterwerfen und die übrigen Komponenten rechtlich prüfen zu lassen.

Marktplatz-Angebote

Im BGH-Fall lief die Bestellung über Amazon. Dass ein Marktplatz den Checkout abwickelt, ändert nichts an Ihrer Verantwortung als Anbieter. Lässt die Plattform keine Altersprüfung im Bestellprozess zu, bleibt nur die Prüfung vor dem Versand oder eine Zustelloption mit Alterskontrolle durch den Paketdienst. Angebote ohne solche Vorkehrungen sollten Sie vom Marktplatz nehmen.

Abmahnrisiko durch Wettbewerber

Der Kläger war kein Verband, sondern ein Konkurrent. Nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG kann jeder Mitbewerber abmahnen, der Waren in nicht unerheblichem Maße vertreibt. Die Kosten der Abmahnung trägt nach § 13 Abs. 3 UWG der Abgemahnte. In einem von der IT-Recht Kanzlei dokumentierten Fall eines Amazon-Händlers für E-Zigaretten lag der Gegenstandswert bei 25.000 Euro und die Abmahnkosten bei 1.375,88 Euro. Dazu kommt die Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe für jeden weiteren Verstoß. Mehr dazu im Beitrag Abmahnung wegen fehlender Altersverifikation.

So setzen Sie die Altersprüfung um

§ 1 Abs. 4 JuSchG definiert Versandhandel als jedes entgeltliche Geschäft durch Bestellung und Übersendung einer Ware ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller, es sei denn, durch technische oder sonstige Vorkehrungen ist sichergestellt, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt. Genau diese Vorkehrungen müssen Sie nachweisen können. Ein Geburtsdatumsfeld oder eine Checkbox stellen nichts sicher.

  1. Produkte kennzeichnen. Markieren Sie Geräte, Liquids, Tanks, Pods und Cartridges als altersbeschränkt, damit die Prüfung nur bei betroffenen Bestellungen startet.
  2. Alter bei der Bestellung prüfen. OneGuard prüft ein amtliches Ausweisdokument, gleicht das Gesicht mit dem Ausweisfoto ab und führt eine Lebenderkennung durch. Eine vollständige automatische Prüfung dauert in der Regel unter 20 Sekunden. Optional schätzt Face ID das Alter zuerst per Selfie; nur wenn das Ergebnis nicht klar über der Altersgrenze liegt, folgt die Ausweisprüfung.
  3. Bestellung bis zum Ergebnis halten. Die Shopify-App und das WooCommerce-Plugin halten betroffene Bestellungen zurück, bis die Prüfung erfolgreich ist. Unklare Fälle gehen in die manuelle Nachprüfung, Erinnerungs-E-Mails holen Kunden zurück in den Ablauf. Eigene Shopsysteme und Marktplatz-Prozesse binden Sie über die Altersverifikation per API an.
  4. Übergabe absichern. Wählen Sie eine Versandart, bei der das Paket nicht an Minderjährige ausgehändigt wird.
  5. Ablauf dokumentieren. Halten Sie fest, welche Produkte wie geprüft werden und wie Sie mit Fehlerfällen umgehen. Der Shop erhält von OneGuard nur den Prüfstatus, keine Rohbilder; Ausweisbilder und Selfies werden spätestens nach 30 Tagen gelöscht.

Weitere Details für Ihre Branche finden Sie auf der Seite Altersverifikation für Vape-Shops in Deutschland und in der Übersicht für Vape- und Tabakhändler. Die allgemeinen Grundlagen erklärt der Leitfaden Altersverifikation für Online-Shops.

Häufige Fragen

Gilt das Urteil auch für leere Pods und Cartridges?

Der BGH hat nur über einen Ersatztank entschieden. Seine Begründung gilt aber für jedes Behältnis, das dazu bestimmt ist, E-Liquid aufzunehmen. Leere Pods und Cartridges erfüllen diese Beschreibung. Sie sollten sie wie Tanks behandeln und nur mit Altersprüfung verkaufen.

Ist der Verkauf von Vapes an Minderjährige strafbar?

Das Jugendschutzgesetz ordnet den Verstoß gegen § 10 JuSchG als Ordnungswidrigkeit ein. Nach § 28 JuSchG droht eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro (§ 28 Abs. 5 JuSchG). Hinzu kommen die wettbewerbsrechtlichen Folgen aus dem BGH-Urteil: Unterlassung, Auskunft und Kostenerstattung.

Reicht ein Age-Gate-Popup nach dem Urteil?

Nein. § 1 Abs. 4 JuSchG verlangt Vorkehrungen, die den Versand an Minderjährige ausschließen. Eine Selbstauskunft per Klick prüft weder das Alter noch die Identität. Warum das nicht genügt, erklärt der Beitrag Age-Gate-Popup reicht nicht.

Was droht bei einem Verstoß?

Behördlich ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro nach § 28 JuSchG. Zivilrechtlich eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Vertragsstrafe (§ 13a UWG), Erstattung der Abmahnkosten, Auskunft über den Umfang der Verstöße und gegebenenfalls Schadensersatz. Eine erste Einschätzung für Ihr Sortiment liefert der Bußgeld-Rechner.

Muss auch der Paketdienst das Alter prüfen?

Die Pflicht trifft den Händler, der anbietet und abgibt. Im BGH-Fall fehlte die Prüfung sowohl bei der Bestellung als auch bei der Zustellung. Eine Zustelloption mit Alterskontrolle des Paketdienstes ist eine sinnvolle Vorkehrung für die Übergabe. Sie ersetzt aber nicht die Prüfung bei der Bestellung, denn das Angebot an Minderjährige ist bereits dort untersagt.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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