Jugendschutzbeauftragter im Online-Shop: Wer ihn braucht und was er tut
Lukas Deward
Geschäftsführer, OneGuard GmbH
Ein Jugendschutzbeauftragter ist nach § 7 JMStV nur für Anbieter allgemein zugänglicher Telemedien Pflicht, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten. Ein Online-Shop, der Alkohol, Tabak, E-Zigaretten oder Messer verkauft, braucht deshalb in der Regel keinen; er braucht eine funktionierende Altersverifikation.
Wer einen Jugendschutzbeauftragten braucht
§ 7 Abs. 1 JMStV verpflichtet Veranstalter von länderübergreifendem zulassungspflichtigem Fernsehen sowie geschäftsmäßige Anbieter zulassungsfreier Fernsehangebote oder allgemein zugänglicher Telemedien, wenn diese entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten. Entscheidend ist der Inhalt, nicht das verkaufte Produkt.
Entwicklungsbeeinträchtigend sind nach § 5 Abs. 1 JMStV Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Im Handel betrifft das vor allem:
- Shops für Filme und Spiele, die Trailer oder Szenen mit FSK-16- oder FSK-18-Inhalten zeigen
- Erotik-Shops mit entsprechenden Produktbildern und Texten
- Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten wie Foren, Bildbewertungen oder Livestreams
- Streaming- und Download-Angebote
Ein Vape-Shop oder ein Weinversand zeigt dagegen Produktfotos und Beschreibungen, also keine entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte. Seine Pflicht, Minderjährige vom Kauf auszuschließen, folgt aus dem Jugendschutzgesetz.
Wer bestellen muss, muss den Beauftragten auch nennen: Name und Daten für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme müssen nach § 7 Abs. 1 JMStV leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, etwa im Impressum.
Aufgaben
Nach § 7 Abs. 4 JMStV ist der Jugendschutzbeauftragte Ansprechpartner für die Nutzer und berät den Anbieter in Fragen des Jugendschutzes. Der Anbieter muss ihn bei Herstellung, Erwerb, Planung und Gestaltung von Angeboten und bei allen Entscheidungen zum Jugendschutz angemessen und rechtzeitig beteiligen und vollständig informieren. Er kann eine Beschränkung oder Änderung von Angeboten vorschlagen.
§ 7 Abs. 5 JMStV sichert seine Stellung: Er muss die erforderliche Fachkunde besitzen, ist weisungsfrei, darf nicht benachteiligt werden, erhält die notwendigen Sachmittel und ist bei Bedarf unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen. Dass sich der Geschäftsführer selbst benennt, hat das VG Kassel nicht ausreichen lassen (Urteil vom 08.06.2017, Az. 1 K 573/13.KS, nach IT-Recht Kanzlei).
Ausnahme für kleine Anbieter
§ 7 Abs. 2 JMStV: Anbieter von Telemedien mit weniger als 50 Mitarbeitern oder nachweislich weniger als zehn Millionen Zugriffen im Monatsdurchschnitt können auf die Bestellung verzichten, wenn sie sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen, die die Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten übernimmt. Die Ausnahme verlagert die Funktion, sie befreit nicht vom Jugendschutz.
Fehlt der Beauftragte, obwohl er Pflicht ist, liegt nach § 24 Abs. 1 Nr. 8 JMStV eine Ordnungswidrigkeit vor. Die Geldbuße kann nach § 24 Abs. 3 JMStV bis zu 500.000 Euro betragen; zuständig ist die Landesmedienanstalt, die durch die KJM entscheidet. Nach Einschätzung der IT-Recht Kanzlei ist die fehlende Bestellung zudem wettbewerbsrechtlich abmahnbar.
Was Shops stattdessen brauchen
Für Shops mit altersbeschränkten Waren liegt die Pflicht woanders. Nach § 1 Abs. 4 JuSchG gilt der Verkauf nur dann nicht als Versandhandel, wenn technische oder sonstige Vorkehrungen sicherstellen, dass keine Ware an Kinder und Jugendliche versendet wird. Konkret:
- Prüfung bei Bestellung: Ausweisscan, Gesichtsabgleich und Liveness-Check statt Checkbox (siehe Altersverifikation im Online-Shop).
- Prüfung bei Übergabe: eine Versandoption mit Altersprüfung durch den Zusteller.
- Dokumentation der Prüfungen, ohne Ausweiskopien zu speichern.
Für FSK-18-Medien ist das Gesetz strenger: Bildträger ohne Jugendfreigabe dürfen nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 JuSchG im Versandhandel nicht angeboten werden; nur Vorkehrungen nach § 1 Abs. 4 JuSchG nehmen dem Verkauf den Charakter des Versandhandels. Wie Shopify-Händler das umsetzen, zeigt der Beitrag zur Altersverifizierung für FSK-18-Produkte. Für Vape- und Tabakhändler gilt § 10 JuSchG; die Integration läuft über die Shopify-App oder das WooCommerce-Plugin.
Ein Jugendschutzbeauftragter im Impressum verhindert keinen Verkauf an einen 15-Jährigen, eine funktionierende Altersverifikation schon. Was bei Verstößen droht, steht im Beitrag zur Abmahnung wegen fehlender Altersverifikation.
Häufige Fragen
Muss jeder Online-Shop einen Jugendschutzbeauftragten haben?
Nein. § 7 Abs. 1 JMStV knüpft an entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte an, nicht an altersbeschränkte Produkte. Ein Shop für Alkohol, Tabak oder Messer ohne solche Inhalte braucht keinen Beauftragten, aber eine Altersverifikation.
Ab wann gelten Shop-Inhalte als entwicklungsbeeinträchtigend?
Wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen (§ 5 Abs. 1 JMStV). Das Produktfoto einer Weinflasche fällt nicht darunter, ein FSK-18-Trailer oder erotische Inhalte in der Regel schon. Im Zweifel hilft eine anwaltliche Einordnung.
Kann ich die Aufgabe an eine externe Stelle abgeben?
Anbieter unter den Schwellen des § 7 Abs. 2 JMStV können sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen, die die Aufgaben übernimmt. Für alle anderen verlangt das Gesetz Fachkunde, Weisungsfreiheit und Sachmittel; dass der Beauftragte Angestellter sein muss, schreibt es nicht vor.
Was droht, wenn der Beauftragte fehlt?
Eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 Abs. 1 Nr. 8 JMStV mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro (§ 24 Abs. 3 JMStV), verhängt durch die zuständige Landesmedienanstalt, dazu das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Altersverifikation statt Impressumszeile
Für die meisten Shops zählt die Altersprüfung, nicht der Beauftragte. So läuft sie aus Kundensicht ab: Demo testen. Preise stehen auf der Preisseite, Fragen beantworten wir über das Kontaktformular.