Recht·Von Lukas Deward·

Lachgas-Versandverbot seit April 2026: Was Party-, Gastro- und Barbedarf-Shops jetzt tun müssen

Seit 12. April 2026 verbietet das NpSG den Lachgas-Versandhandel. Welche Produkte betroffen sind, was Party- und Gastro-Shops ändern müssen, was droht.
Lukas Deward

Lukas Deward

Geschäftsführer, OneGuard GmbH

Seit dem 12. April 2026 ist der Versandhandel mit Lachgas (Distickstoffmonoxid) in Deutschland verboten. Das gilt unabhängig vom Alter des Käufers und auch für Kartuschen bis 8,4 g. Grundlage ist § 3 Abs. 1 Nr. 2 NpSG. Wer Lachgaskartuschen oder -flaschen weiterhin online an Endkunden verschickt, riskiert nach § 4 NpSG eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Betroffen sind auch Shops für Barbedarf und Gastronomie-Ausstattung, die Sahnekapseln als Standardartikel führen.

Was sich am 12. April 2026 geändert hat

Das Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes wurde am 12. Januar 2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 2) und trat drei Monate später in Kraft. Lachgas, Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) stehen seitdem in einer neuen Anlage 2 des NpSG.

RegelInhaltFundstelle
Umfassendes VerbotHandel, Erwerb und Besitz von Lachgas in Behältnissen über 8,4 g; Abgabe von mehr als zehn Kartuschen bis 8,4 g je Verkaufsvorgang§ 3 Abs. 1 Nr. 1 NpSG i. V. m. Anlage 2
Versandhandel und AutomatenHandel und Erwerb im Wege des Versandhandels oder über Selbstbedienungsautomaten verboten, für alle Anlage-2-Stoffe und jede Kartuschengröße§ 3 Abs. 1 Nr. 2 NpSG
Abgabe an MinderjährigeAbgabe an Personen unter 18 Jahren und Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch verboten§ 3 Abs. 1 Nr. 3 NpSG
Erwerb und Besitz durch MinderjährigePersonen unter 18 Jahren dürfen Anlage-2-Stoffe weder erwerben noch besitzen§ 3 Abs. 1 Nr. 4 NpSG
AusnahmenAnerkannte gewerbliche, industrielle und wissenschaftliche Verwendung; behördliche Verwendung; Produkte, aus denen der Stoff nur mit unverhältnismäßigem Aufwand gewonnen werden kann§ 3 Abs. 2 NpSG
StrafenFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; gewerbsmäßig bis zu zehn Jahren; Versuch strafbar§ 4 NpSG

Die 8,4-g-Grenze und die Höchstmenge von zehn Kartuschen je Verkaufsvorgang kamen erst im Bundestag ins Gesetz; der Regierungsentwurf hatte 8 g vorgesehen. Das bestätigt die Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums.

Welche Produkte betroffen sind

Kartuschen und Flaschen über 8,4 g. Für sie gilt das umfassende Verbot nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 NpSG. Handel, Erwerb und Besitz sind untersagt, auch im Ladengeschäft und gegenüber Erwachsenen.

Kartuschen bis 8,4 g. Die klassische Sahnekapsel mit 8 g Füllmenge bleibt im stationären Handel erlaubt. Es gelten aber drei Grenzen: höchstens zehn Kartuschen je Verkaufsvorgang, keine Abgabe an Minderjährige, kein Versandhandel und kein Automatenverkauf.

Sahnekapseln und Sprühsahne. Fertigsprühsahne mit fest eingebundenem Lachgas als Treibgas fällt unter die Ausnahme des § 3 Abs. 2 Nr. 3 NpSG, weil sich das Gas nur mit unverhältnismäßigem Aufwand gewinnen lässt. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs sind Sahnesprühdosen mit aufschraubbaren Kapseln nicht ausgenommen. Lose Sahnekapseln sind normale Lachgaskartuschen.

GBL und 1,4-BDO. Für beide gilt das Verbot als Reinstoff und in Zubereitungen mit mehr als 20 Prozent, relevant für Anbieter von Reinigungs- und Industriechemikalien.

Versandhandel und Automaten

Das Versandhandelsverbot in § 3 Abs. 1 Nr. 2 NpSG greift unabhängig von der Kartuschengröße und vom Alter des Käufers. Der Begriff Versandhandel ist im NpSG nicht eigens definiert; die Gesetzesbegründung bezieht den Online-Handel ausdrücklich ein, weil Altersgrenzen im Versand leichter umgangen werden.

Eine ausdrückliche Ausnahme für den Versand an gewerbliche Kunden fehlt im Gesetz. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt das Verbot als Versandverbot „an private Endverbraucher". Ob der Versand an Gastronomiebetriebe über die Ausnahme der anerkannten gewerblichen Verwendung in § 3 Abs. 2 Nr. 1 NpSG zulässig ist, ist nach Einschätzung der Kanzlei Ferner Alsdorf ungeklärt. Dasselbe gilt für Click & Collect. Lassen Sie beide Modelle anwaltlich prüfen.

Praktisch heißt das: Lachgaskartuschen aus dem Online-Sortiment nehmen oder auf „nur Abholung" beschränken und Marktplatz-Listings löschen.

Abgabe an Minderjährige und Altersprüfung

Eine Altersverifikation macht den Online-Versand von Lachgas nicht legal. Das Versandverbot gilt auch für nachweislich volljährige Kunden. Wer Ihnen eine Altersprüfung als Lösung für den Lachgas-Versand verkauft, verkauft Ihnen das Falsche. Sie löst aber drei andere Probleme derselben Shops:

  1. Abgabe im Laden und bei Abholung. Das Abgabeverbot an unter 18-Jährige nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 NpSG gilt für jede Kartusche, auch für die 8-g-Sahnekapsel. Bieten Sie nach rechtlicher Prüfung Click & Collect an, brauchen Sie bei der Übergabe einen belastbaren Altersnachweis. Eine Ausweisprüfung online vor der Abholung dokumentiert die Volljährigkeit des Bestellers.
  2. Gewerbliche Kunden. Wer sich auf die anerkannte gewerbliche Verwendung stützen will, muss belegen können, an wen er liefert. Eine Identitätsprüfung der bestellenden Person schafft diesen Nachweis, ersetzt aber nicht die rechtliche Klärung, ob der Versand zulässig ist.
  3. Das übrige Sortiment. Party- und Barbedarf-Shops verkaufen oft Spirituosen, Shisha-Tabak oder E-Zigaretten. Dafür gelten § 9 JuSchG und § 10 JuSchG; das Landgericht Bochum verlangt für Alkohol eine zuverlässige Altersprüfung bei Bestellung und Übergabe (Urteil vom 23.01.2019, 13 O 1/19, dokumentiert bei der IT-Recht Kanzlei). Hier ist der Versand erlaubt, aber nur mit Vorkehrungen gegen die Abgabe an Minderjährige. Details: Altersverifikation für Alkohol- und Spirituosenhändler und der Leitfaden Altersverifikation für Online-Shops.

OneGuard prüft dafür Ausweis, Gesicht und Lebendigkeit in der Regel in unter 20 Sekunden. In der Shopify-App und im WooCommerce-Plugin bleiben betroffene Bestellungen bis zum erfolgreichen Ergebnis angehalten. Der Shop erhält nur den Prüfstatus, keine Rohbilder.

Strafen

§ 4 NpSG stellt Handeltreiben, Inverkehrbringen und Verabreichen entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 unter Strafe: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Schon der Versand einer Packung Sahnekapseln an einen Privatkunden erfüllt den Tatbestand. Wer gewerbsmäßig handelt, muss mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren rechnen (§ 4 Abs. 3 NpSG). Der Versuch ist strafbar (§ 4 Abs. 4 NpSG). Für das Abgabeverbot an Minderjährige in Nr. 3 sieht § 4 NpSG keine gesonderte Strafschärfung vor.

Es geht also nicht um ein Bußgeld wie beim Jugendschutzgesetz, sondern um Strafrecht. Daneben kann ein Verstoß von Mitbewerbern abgemahnt werden (§ 3a UWG).

Häufige Fragen

Darf ich Sahnekapseln noch online verkaufen?

Nein, nicht per Versand. Das Versandhandelsverbot in § 3 Abs. 1 Nr. 2 NpSG erfasst alle Lachgaskartuschen, auch die 8-g-Sahnekapsel. Im Ladengeschäft dürfen Sie sie weiter an Erwachsene abgeben, höchstens zehn Stück je Verkaufsvorgang. Fertigsprühsahne ist ausgenommen.

Darf ich Lachgas an Gastronomie-Kunden versenden?

Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Ausnahme für den Online-Versand an Gewerbekunden. Die Ausnahme in § 3 Abs. 2 Nr. 1 NpSG bezieht sich auf die anerkannte gewerbliche Verwendung, etwa als Treibgas im Sahnespender, nicht auf den Vertriebsweg. Lassen Sie sich vor dem Versand an Gastronomiebetriebe anwaltlich beraten und dokumentieren Sie den gewerblichen Zweck.

Was droht bei Verstößen?

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe nach § 4 NpSG, bei gewerbsmäßigem Handeln bis zu zehn Jahren. Hinzu kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Gilt das Verbot auch für Minderjährige als Käufer?

Ja. Personen unter 18 Jahren dürfen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 NpSG Lachgas weder erwerben noch besitzen, und Händler dürfen es nach Nr. 3 nicht an sie abgeben. Das gilt für jede Kartuschengröße.

Reicht eine Altersprüfung, um Lachgas weiter online zu verkaufen?

Nein. Das Versandverbot gilt unabhängig vom Alter. Eine Altersprüfung hilft bei der Abgabe im Laden, beim Nachweis gegenüber Gewerbekunden und bei Alkohol oder Tabak im übrigen Sortiment.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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