Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen OneGuard Einzelunternehmung Inhaber: Lukas Deward Welserstraße 3 87463 Dietmannsried lukas@oneguard.app (im Folgenden „OneGuard“ oder „wir“ genannt) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden „Kunde“ oder „Shop-Betreiber“ genannt).

2. Leistungsbeschreibung und Leistungsgrenzen

OneGuard bietet Identitäts- und Altersverifikationsdienste für Online-Shops & Entwickler an.Die Leistung umfasst die Bereitstellung einer API (Application Programming Interface) oder die Nutzung einer Shopify App zur Integration der Identitätsprüfung in Shopsystemen sowie optional buchbare Support-Pakete. OneGuard übernimmt keine Garantie für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte oder Angebote des Kunden. Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen (z. B. Jugendschutz, Datenschutz) liegt ausschließlich beim Kunden. OneGuard garantiert keine 100%-ige Richtigkeit oder Verfügbarkeit der Verifikationen. Wartungsarbeiten, Systemausfälle oder kurzfristige Einschränkungen können auftreten. Jeder Schadensersatzanspruch entfällt.

3. Registrierung und Vertragsschluss

Die Nutzung von OneGuard setzt eine Registrierung des Kunden voraus. Nach erfolgreicher Registrierung und Annahme dieser AGB kann der Kunde die Dienste von OneGuard kostenpflichtig nutzen.Die aktuelle Preisliste ist unter folgendem Link abrufbar: [Link zur Preisliste].

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt pro Transaktion, gemäß der aktuellen Preisliste. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich OneGuard vor, den Zugang zum Dienst zu sperren. Eine Mahngebühr oder Verzugszinsen können nach den gesetzlichen Regelungen erhoben werden.

5. Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sicher aufzubewahren und Dritten keinen Zugriff zu gewähren. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste von OneGuard nicht für illegale Zwecke oder zur Verbreitung illegaler Inhalte zu verwenden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einbindung und korrekte Nutzung der API. Der Kunde ist verpflichtet, seine Endkunden über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch OneGuard zu informieren und erforderliche Einwilligungen einzuholen.

7. Nutzungseinschränkungen und Sanktionen

OneGuard ist berechtigt, den Zugang zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde gegen diese AGB, geltendes Recht oder behördliche Auflagen verstößt. OneGuard kann API-Keys deaktivieren oder einschränken, wenn der Kunde missbräuchlich oder übermäßig viele Anfragen stellt.

8. Schadloshaltung

Der Kunde stellt OneGuard von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung des Dienstes durch den Kunden entstehen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Datenschutz-, Urheberrechts-, Jugendschutz- oder Wettbewerbsrecht.

9. Haftung

Eine Haftung von OneGuard ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. OneGuard haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Rechtsstreitigkeiten, die beim Kunden entstehen. Eine Haftung für entstandene Schäden aufgrund von fehlerhaften Verifikationen oder Systemausfällen ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10. Rechte an Inhalten und Software

Alle Rechte an der von OneGuard bereitgestellten Software, APIs, Inhalten und Designs verbleiben ausschließlich bei OneGuard.
Kunden erhalten ein einfaches, nicht übertragbares und nicht exklusives Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige Formen der Manipulation sind untersagt.

11. Verfügbarkeit und Wartung

OneGuard strebt eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes an, garantiert jedoch keine unterbrechungsfreie Nutzung. Wartungsarbeiten oder technische Ausfälle können die Erreichbarkeit vorübergehend einschränken.
Ein Anspruch auf bestimmte Verfügbarkeiten besteht nicht.

12. Datenschutz und Datenverarbeitung

OneGuard verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Datenübertragungen in Drittländer (z. B. USA) erfolgen nur mit Einwilligung der betroffenen Person und ausschließlich zur Durchführung der Verifikation. Nach Abschluss der Verarbeitung werden Bilddaten gelöscht. Die Nutzer können selbst entscheiden ob sie einer Datenübertragung and Shops zustimmen oder nicht. Nach Vertragsende werden alle personenbezogenen Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

13. Exportkontroll- und Compliance-Hinweise

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Nutzung von OneGuard nicht gegen geltende Exportkontrollgesetze, Sanktionen oder sonstige rechtliche Bestimmungen verstößt.

14. Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse von OneGuard (z. B. API-Keys, technische Dokumentationen, Preisstrukturen) nicht an Dritte weiterzugeben oder unbefugt zu verwenden.

15. Änderungen der AGB

OneGuard behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von OneGuard, soweit gesetzlich zulässig.

18. Ausschluss des UN-Kaufrechts

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.

19. Schlichtung

Für alle Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag muss vor Beschreiten des ordentlichen Rechtswegs ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Dies gilt auch für Rechtsstreitigkeiten über die Gültigkeit dieses Vertrags und dieser Schlichtungsvereinbarung selbst. Der Schlichter soll einschlägige Erfahrungen mit den strittigen Sach- und/oder Rechtsfragen haben, die den Meinungsverschiedenheiten und/oder Rechtsstreitigkeiten zugrunde liegen. Einigen sich die Parteien nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung des einen Teils beim anderen Teil auf die Person des Schlichters, wird der Schlichter auf Antrag einer Vertragspartei von der Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern benannt. Die Parteien sind verpflichtet, mit dem Schlichter einen Dienstvertrag abzuschließen, in dem die Vergütung des Schlichters festgelegt wird, sofern keine abweichende Vergütungsregelung zwischen den Parteien getroffen wurde.